Was tun mit einer Sammlung für die sich kein Familienangehöriger interessiert?
Ein paar
Überlegungen zu einer „sinnvollen“ Verwertung
Es werden Sammlungen geerbt oder diverse Gegenstände und Geräte am Dachboden aufgefunden, wie Briefmarken, Korrespondenzen, Schriftstücke, Noten, Fotos, Bücher usw., was tun damit. Viele Personen bringen es nicht übers Herz – besonders wenn damit persönliche Verbindungen zu den Vorbesitzern bestanden haben – diese einfach zu entsorgen.
Eine „Entsorgung“ halte ich zwar für die schnellste aber auch für die schlechteste Art einer Verwertung.
Meiner Meinung nach sollte sich doch jeder Sammler gelegentlich darüber Gedanken machen, was er mit seiner Sammlung vorhat bzw. was mit dem Nachlass einmal geschehen soll. Er hat noch die beste Fachkenntnis zu den Sammlungsobjekten und kennt mögliche Interessenten.
folgende Möglichkeiten werden erörtert:
Übergabe an Nachkommen oder Interessierte; Beginn einer eigenen Sammeltätigkeit; Steuerbegünstigte Schenkung; Spende an jugendliche Philatelisten; der Verkauf; nicht möglich dann
zuhause trocken aufbewahren - Album 1-2x im Jahr durchblättern!
Dr. Hans Moser
Vorausgesetzt es findet sich jemand, der die Sammlung schätzt. Hierbei ist es wichtig, die Geschichte zu jedem einzelnen Sammlungsstück zu übermitteln – schriftliche Notizen sind dabei äußerst nützlich – damit bleibt zumindest das Herzstück der Sammlung lebendig und ein Interessent wird versuchen, die Sammlung weiter auszubauen und sie mit neuen Ideen zu bereichern. Damit ist nach meiner Meinung die Sammlung für die nächste Generation gerettet und bleibt der Nachwelt erhalten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, was man mit philatelistischen Sammlungen alles machen kann. Ich kenne einige Personen, die seit ihrer Pension zu sammeln begonnen und sogar erfolgreich und mit viel Freude an philatelistischen Wettbewerben teilgenommen haben.
Was erreicht man mit einer Schenkung?
Was ist als Schenkung geeignet?
Nicht alles „Philatelistische“ ist für ein Museum oder eine Bibliothek geeignet. Diese Kultureinrichtungen haben meist thematische Schwerpunkte, daher sollte man
sich mit dem Leiter der Institution, der man eine Schenkung zukommen lassen möchte, persönlich in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob und was als Schenkung erwünscht ist und was
nicht.
Kaum abgelehnt werden gehaltvolle Kollektionen von Ansichtskarten und Fotos aus der Region, auch lokal bezogene Sammlungen [z. B. Postamts- und Stempelgeschichte
des Ortes bzw. Bezirkes, zur Zeitgeschichte, zur Firmen- und Kulturgeschichte (z. B. dargestellt auf Kuverts mit gedruckten oder gestempelten Absendern oder mit Werbung), und besondere
thematische Sammlungen, die zum Konzept der Kultureinrichtung passen. Reine „Markensammlungen“ sind selten erwünscht, außer das Museum ist auf „Briefmarken“ spezialisiert. An philatelistischer
Literatur oder postalischen Einrichtungen und Gerätschaften sind nur wenige Kultureinrichtungen interessiert.
„Steuerbegünstigte Schenkung“ an Kultureinrichtungen „mit Österreich-weiter Bedeutung“ [siehe unten *); z. B. Landesmuseen] sind möglich und werden vom
Finanzamt unter den Sonderausgaben im Ausmaß von 10 % der gesamten versteuerten Einkünfte anerkannt. In den gleichen Topf von Sonderausgaben fallen auch alle Spenden an wohltätige Organisationen,
Natur- und Umweltschutz, also an jene Einrichtungen, die bei der Arbeitnehmerveranlagung 2014 unter den Punkten 9.6 bis 9.9 aufscheinen. Eine Schenkung an eine dieser Kultureinrichtungen wäre
unter 9.9 anzuführen.
Hinweis:
Die Geltendmachung weiterer Sonderausgaben (Arbeitnehmerveranlagung Punkt 9.1 bis 9.5), wie zusätzliche Versicherungen oder Kirchenbeitrag, spielen finanziell in Bezug auf eine steuerbegünstigte Schenkung keine Rolle.
Je nachdem in welcher Steuerklasse man sich befindet kann man 0% bis 50% eines Steuerbetrages lukrieren. Konkret bedeutet dies: bei einer Schenkung im Handelswert von beispielsweise 2000 € lukriert man in der 25% Steuerklasse (Einkommen 11.000 bis 18.000 €) 500 €, befindet man sich in der 35% Steuerklasse (Einkommen 18.000 bis 31.000 €) sind es 700 €, in der Steuerklasse von 42% (Einkommen 31.000 bis 60.000 €) hingegen 840 €. Je nach Art der Versteuerung reduziert sich die abzuführende Steuer um den genannten Betrag bzw. sie wird bei der „Arbeitgeberveranlagung“ nach Antrag zurücküberwiesen.
Bei einem angenommenen Einkommen von 25.000 € könnte man bis zu 2.500 € steuerlich geltend machen und so bis zu 875 € lukrieren, bei einem Einkommen von 35.000 € wären bis zu 3.500 € geltend zu machen und bis zu 1.470 € lukrierbar.
Freiberufler oder Unternehmer sollten den Steuerberater auf die Möglichkeit einer „steuerbegünstigte Schenkung“ hinweisen.
Ein Problem kann die Feststellung des Wertes einer „Schenkung“ (Ansichtskarten, Bücher, philatelistische Belege und Sammlungen, postalische Gegenstände usw.) darstellen. Man benötigt Gutachten oder Rechnungen mit denen der Handelswert konkret beziffert wird. Nur derartige Bewertungen werden vom Finanzamt berücksichtigt.
Das Gutachten sollte den Inhalt (Thema) der Sammlung beschreiben sowie in etwa
Schenkungsnachweis: am Einfachsten ist es sich am Gutachten die Übergabe durch die Kultureinrichtung bestätigen zu lassen.
*) Bei kleineren Museen / Kultureinrichtungen ist nachzufragen, ob sie eine Bescheinigung „über die Österreich-weite Bedeutung“ besitzen, ausgestellt vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst bzw. einem Ministerium dem das „Kunstressort“ zugewiesen war / ist. Nur solche Einrichtungen ermöglichen eine „steuerbegünstigte Schenkung“. Dies sollte man bereits beim Erstgespräch mit dem Leiter der Kultureinrichtung klären, andernfalls sollte er einen formlosen Antrag an das Bundesministerium mit dem Kulturressort verfassen.
Tipp: Nach BAO §299 kann man eine „steuerbegünstigte Schenkung“ ein Jahr rückwirkend geltend machen; bei einer im Prinzip bis zu 5 Jahre möglichen Rückwirkung (BAO §303) ist allerdings der Aufwand groß und die Beweisführung schwierig.
Sie verwenden sie um Österreich-weit Jugendliche für dieses Hobby in Schulen bzw. in internen Jugendgruppen zu begeistern.
Dies können Private, Händler oder Auktionshäuser sein. Den „besten“ Preis bekommt man vermutlich von einem engagierten Sammler des gleichen Interessensgebietes. Händler und Auktionshäuser müssen am Sammlungsobjekt etwas verdienen. In Ausnahmefällen wird auch eine öffentliche Kultureinrichtung finanzielle Mittel aufbringen. Mit einem Verkauf über das Internet habe ich keine Erfahrung, man hört Gutes und Schlechtes. Auf jeden Fall ist dabei persönlicher Einsatz und Glück erforderlich wenn man etwas zu einem „guten Preis“ loswerden (= teuer verkaufen) bzw. billig einkaufen will.